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2022-08-22

inicjator
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KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird. Hierbei handelt es sich um ein Zuschussprogramm zur Förderung der geistigen Eigentumsrechte europäischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Wer kann eine Förderung erhalten?
Das Projekt richtet sich an Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (alle KMU) mit Sitz in der EU: Ein Antrag kann vom Inhaber eines EU-KMU, einem Mitarbeiter oder einem in seinem Namen handelnden Bevollmächtigten gestellt werden.

KMU, die:

eine Rückerstattung beantragen können.

    • erhält keine Mittel aus anderen EU-Programmen für dieselben Aktivitäten.
    • eine gewerbliche Tätigkeit innerhalb der EU ausübt, unabhängig von der Rechtsform (dazu zählen insbesondere Selbstständige und Familienbetriebe, die eine handwerkliche oder sonstige Tätigkeit ausüben, sowie Unternehmen oder Vereine, die einer regelmäßigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen). ):
      • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter / Jahresumsatz weniger als 2 Millionen Euro / Bilanzsumme weniger als 2 Millionen Euro
      • Kleinunternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz weniger als 10 Millionen Euro / Bilanzsumme weniger als 10 Millionen Euro
      • Kleinstunternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro / Gesamtbilanzsumme weniger als 43 Millionen Euro
    • befindet sich nicht in bestimmten Ausschlusssituationen (z. B. Antragsteller in Insolvenz oder Liquidation, Antragsteller, die schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten begangen haben usw.) – eine detaillierte Liste der Ausschlusssituationen ist dieser Nachricht beigefügt – Bitte lesen Sie diese zuerst !!
    • ist in der Lage, seine Aktivitäten während der gesamten Förderdauer aufrechtzuerhalten, um förderfähige Aktivitäten durchzuführen

Welche Aktivitäten werden über den KMU-Fonds erstattet?

Die Rückerstattung erfolgt in Form von Gutscheinen für geistiges Eigentum, mit denen zwei Arten von Aktivitäten kofinanziert werden:
BON 1: Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Schutz von Marken und Industriedesigns in der EU und darüber hinaus
BON 2: Patentbezogene Aktivitäten.

Jedes KMU kann maximal einen Gutschein 1 und einen Gutschein 2 (oder beide Gutscheine gleichzeitig – im Rahmen separater Anträge) beantragen.

Wert und Zweck der Kofinanzierung:
Der maximale Förderwert beträgt:

  • 75 % der förderfähigen Gebühren für regionale oder nationale Marken und Industriedesigns oder EU-Marken und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster
    (Anmelde-, Klassen-, Prüfungs-, Registrierungs-, Veröffentlichungs- und Aufschubgebühren – Gutschein 1 (Marken und Geschmacksmuster in der EU).
    (*oder 50 % der förderfähigen Anmeldegebühren in Madrid oder Den Haag, einschließlich Grundgebühren und Benennungsgebühren für Nicht-EU-Länder)
  • 50 % der förderfähigen nationalen Patentregistrierungsgebühren (Anmelde-, Recherche-, Prüfungs-, Registrierungs- und Veröffentlichungsgebühren) – Gutschein 2 (nationale Patente)

Der maximal erzielbare Betrag pro KMU beträgt:
1.500 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Marke/eines gewerblichen Musters und 750 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten

Einstellungsschluss: vom 10. Januar 2022 bis 16. Dezember 2022.
(Wenn die Mittel erschöpft sind, werden die Bewerbungen vor dem angegebenen Datum geschlossen)

Der Prozess muss so gestaltet sein, dass zu Beginn ein entsprechender Gutscheinantrag eingereicht wird > So erhalten Sie es – Sie registrieren sich und zahlen die offiziellen Kosten > Dann erscheinen wir mit unserem Gutschein und bitten um eine Rückerstattung.

Details finden Sie in unserem separaten Blog: https://wynalazca.tv/dofinansowanie-sme /