2022-08-22
KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird. Hierbei handelt es sich um ein Zuschussprogramm zur Förderung der geistigen Eigentumsrechte europäischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Wer kann eine Förderung erhalten?
Das Projekt richtet sich an Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (alle KMU) mit Sitz in der EU: Ein Antrag kann vom Inhaber eines EU-KMU, einem Mitarbeiter oder einem in seinem Namen handelnden Bevollmächtigten gestellt werden.
KMU, die:
eine Rückerstattung beantragen können.
Welche Aktivitäten werden über den KMU-Fonds erstattet?
Die Rückerstattung erfolgt in Form von Gutscheinen für geistiges Eigentum, mit denen zwei Arten von Aktivitäten kofinanziert werden:
BON 1: Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Schutz von Marken und Industriedesigns in der EU und darüber hinaus
BON 2: Patentbezogene Aktivitäten.
Jedes KMU kann maximal einen Gutschein 1 und einen Gutschein 2 (oder beide Gutscheine gleichzeitig – im Rahmen separater Anträge) beantragen.
Wert und Zweck der Kofinanzierung:
Der maximale Förderwert beträgt:
Der maximal erzielbare Betrag pro KMU beträgt:
1.500 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Marke/eines gewerblichen Musters und 750 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten
Einstellungsschluss: vom 10. Januar 2022 bis 16. Dezember 2022.
(Wenn die Mittel erschöpft sind, werden die Bewerbungen vor dem angegebenen Datum geschlossen)
Der Prozess muss so gestaltet sein, dass zu Beginn ein entsprechender Gutscheinantrag eingereicht wird > So erhalten Sie es – Sie registrieren sich und zahlen die offiziellen Kosten > Dann erscheinen wir mit unserem Gutschein und bitten um eine Rückerstattung.
Details finden Sie in unserem separaten Blog: https://wynalazca.tv/dofinansowanie-sme /