KMU-Fonds 2023 ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird. Hierbei handelt es sich um ein Zuschussprogramm zur Förderung der geistigen Eigentumsrechte europäischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Wer kann eine Förderung erhalten?
Das Projekt richtet sich an Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (alle KMU) mit Sitz in der EU: Der Antrag kann unter anderem: eingereicht durch einen bevollmächtigten Vertreter, z.B. einen Patentanwalt.
KMU, die:
eine Rückerstattung beantragen können.
-
- erhält keine Mittel aus anderen EU-Programmen für dieselben Aktivitäten.
- eine gewerbliche Tätigkeit innerhalb der EU ausübt, unabhängig von der Rechtsform (dazu zählen insbesondere Selbstständige und Familienbetriebe, die eine handwerkliche oder sonstige Tätigkeit ausüben, sowie Unternehmen oder Vereine, die einer regelmäßigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen). ):
- Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter / Jahresumsatz weniger als 2 Millionen Euro / Bilanzsumme weniger als 2 Millionen Euro
- Kleinunternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz weniger als 10 Millionen Euro / Bilanzsumme weniger als 10 Millionen Euro
- Kleinstunternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro / Gesamtbilanzsumme weniger als 43 Millionen Euro
- befindet sich nicht in bestimmten Ausschlusssituationen (z. B. Antragsteller in Insolvenz oder Liquidation, Antragsteller, die sich einer schwerwiegenden beruflichen Verfehlung schuldig gemacht haben usw.)
- ist in der Lage, seine Aktivitäten während der gesamten Förderdauer aufrechtzuerhalten, um förderfähige Aktivitäten durchzuführen
Welche Aktivitäten werden über den KMU-Fonds erstattet?
Die Rückerstattung erfolgt in Form von Gutscheinen für geistiges Eigentum, mit denen zwei Arten von Aktivitäten kofinanziert werden:
- Klagen im Zusammenhang mit dem Schutz von Marken und Geschmacksmustern in der EU und darüber hinaus: 1.000 EUR
- Patentbezogene Aktivitäten: 1.500 Euro
Wert und Zweck der Kofinanzierung:
Der maximale Förderwert beträgt:
- 75 % Rückerstattung der förderfähigen Gebühren für regionale oder nationale Marken und Industriedesigns oder EU-Marken und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder europäische Patente
- 50 % Rückerstattung der berechtigten Marken- und Designgebühren außerhalb der Europäischen Union
Der maximal erzielbare Betrag pro KMU beträgt:
1.000 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Marke/eines Geschmacksmusters und 1.500 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten.
Einstellungsfrist:23. Januar 2023 bis 8. Dezember 2023(Wenn die Mittel erschöpft sind, werden Bewerbungen vor dem angegebenen Datum geschlossen)
Der Ablauf muss wie folgt ablaufen: Zu Beginn wird ein entsprechender Gutscheinantrag eingereicht > So erhalten Sie es – Sie registrieren sich und zahlen die offiziellen Kosten > Dann erscheinen wir mit unserem Gutschein und bitten um eine Rückerstattung.