Kunst. 24.
Patente werden – unabhängig vom Fachgebiet der Technik – für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und für eine gewerbliche Nutzung geeignet sind.
Art. 25.
1. Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
2. Als Stand der WIDD Alles Verstanden, Was Vor Dem Zeitpunk de IDEETET
3. Zum Stand der Technik zählen auch Informationen, die in vorrangigen Erfindungs- oder Gebrauchsmusteranmeldungen enthalten sind und nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern sie in der im Gesetz vorgesehenen Weise bekannt gemacht werden.< /p>
[4. Die Bestimmungen des Abschnitts 1-3 schließen die Möglichkeit der Erteilung eines Patents für eine Erfindung nicht aus, die eine neue Verwendung eines Stoffes betrifft, der zum Stand der Technik gehört, oder die Verwendung eines solchen Stoffes zur Herstellung eines Produkts mit einer neuen Verwendung.]
4. Die Bestimmungen des Abschnitts Die Art. 1-3 schließt die Möglichkeit der Erteilung eines Patents für eine Erfindung in Bezug auf Stoffe oder Gemische, die zum Stand der Technik gehören, zur Verwendung oder Anwendung in genau definierter Weise in Behandlungs- oder Diagnosemethoden gemäß Art. 1 nicht aus. 29 Abschnitt 1 Ziff. 3, soweit die Nutzung nicht zum Stand der Technik gehört.
5. Die Bestimmungen des Abschnitts Die Abs. 1 und 2 schließen die Erteilung eines Patents für eine Erfindung nicht aus, wenn deren Offenbarung frühestens sechs Monate vor dem Anmeldetag der Erfindung erfolgt ist und durch offensichtlichen Missbrauch gegenüber dem Anmelder oder seinem Rechtsvorgänger verursacht wurde.
Kunst. 26.
1. Eine Erfindung liegt dann auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn
die Erfindung für einen Fachmann nicht ohne Weiteres aus dem Stand der Technik erkennbar ist.
2. Bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit sind Anmeldungen nach Art. 25 Abschnitt 3.
Art. 27.
Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ein Produkt oder eine Methode gemäß der Erfindung im technischen Sinne in jeder industriellen Tätigkeit, mit Ausnahme der Landwirtschaft, hergestellt werden kann.< br /> Kunst. 28.
Für Erfindungen im Sinne von Art. 24, insbesondere:
1) Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
2) Produkte rein ästhetischer Natur;
3) Pläne, Prinzipien und Methoden im Zusammenhang mit geistiger oder wirtschaftlicher Tätigkeit < br />und Spiele;
4) Produkte, deren Unmöglichkeit der Verwendung im Lichte allgemein anerkannter und anerkannter Grundsätze der Wissenschaft nachgewiesen werden kann;
4.1.) Produkte oder Methoden, die:
>a ) die Durchführbarkeit der Verwendung nicht nachgewiesen werden kann oder
b) die Verwendung nicht zu dem vom Einreicher erwarteten Ergebnis führt
– im Lichte allgemein anerkannter und anerkannter Grundsätze der Wissenschaft;
5) Programme für digitale Maschinen;
6) Präsentation von Informationen.
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Kunst. 29.
1. Patente werden nicht erteilt für:
1) Erfindungen, deren Verwendung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; die Nutzung einer Erfindung gilt nicht nur deshalb als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, weil sie gesetzlich verboten ist;
2) Pflanzensorten oder Tierrassen und rein biologische Methoden der Züchtung
von Pflanzen oder Tieren; Diese Bestimmung gilt nicht für mikrobiologische
Kulturmethoden oder für Produkte, die durch solche Methoden gewonnen werden;
3) Methoden zur Behandlung von Menschen und Tieren durch chirurgische oder
therapeutische Methoden und diagnostische Methoden, die am Menschen angewendet werden oder< br /> Tiere; Diese Bestimmung gilt nicht für Produkte, insbesondere Stoffe oder Gemische, die zur Diagnose oder Behandlung verwendet werden.
2. Die im Abschnitt genannte Methode zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren 1 Punkt 2, ist
rein biologisch, wenn es ausschließlich aus natürlichen Phänomenen wie
Kreuzung oder Selektion besteht.
Kunst. 30.
Der Patentinhaber kann ein Patent für eine Verbesserung oder Ergänzung der Erfindung erhalten, die die Merkmale der Erfindung aufweist und nicht allein verwendet werden kann (Zusatzpatent). Sie können auch ein Zusatzpatent zu einem bereits
zusätzlich erworbenen Patent erhalten.
Art. 29.
1. Patente werden nicht erteilt für:
1) Erfindungen, deren Verwendung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; die Nutzung einer Erfindung gilt nicht nur deshalb als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, weil sie gesetzlich verboten ist;
2) Pflanzensorten oder Tierrassen und rein biologische Methoden der Züchtung
von Pflanzen oder Tieren; Diese Bestimmung gilt nicht für mikrobiologische
Kulturmethoden oder für Produkte, die durch solche Methoden gewonnen werden;
3) Methoden zur Behandlung von Menschen und Tieren durch chirurgische oder
therapeutische Methoden und diagnostische Methoden, die am Menschen angewendet werden oder< br /> Tiere; Diese Bestimmung gilt nicht für Produkte, insbesondere Stoffe oder Gemische, die zur Diagnose oder Behandlung verwendet werden.
2. Die im Abschnitt genannte Methode zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren 1 Punkt 2, ist
rein biologisch, wenn es ausschließlich aus natürlichen Phänomenen wie
Kreuzung oder Selektion besteht.
Kunst. 30.
Der Patentinhaber kann ein Patent für eine Verbesserung oder Ergänzung der Erfindung erhalten, die die Merkmale der Erfindung aufweist und nicht allein verwendet werden kann (Zusatzpatent). Sie können auch ein Zusatzpatent zum bereits erworbenen Zusatzpatent erwerben.