2024-02-11
Ab Ende Januar 2024 haben Unternehmen die einmalige Gelegenheit, vom EUIPO-Förderprogramm „KMU-Fonds 2024“ zu profitieren, das finanzielle Unterstützung (im Rahmen eines Rückerstattung) für die Eintragung von Marken, Patenten für Erfindungen (Europäische Patente) und den Schutz gewerblicher Muster. Abhängig von der Wahl des „Gutscheins“ (der später beschrieben wird) beträgt die Kofinanzierung bis zu 1.000 EUR ODER bis zu 3.500 EUR.
Dies ist eine Chance für Unternehmen, die ihre Innovationen sichern und ihre Position am Markt stärken wollen.
Es gibt derzeit keine günstigere Möglichkeit, Ihre Ideen zu schützen. Personen, die diese Möglichkeit nutzen möchten, können sich gerne über die Website oder per E-Mail an uns wenden: poczta@patentpolen.de
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihre Idee schützen können, lesen Sie:
Das Bewerbungsverfahren für KMU 2024 soll KMU (Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen) den Zugang zu Fördermitteln so einfach wie möglich machen. Es erfordert die Einreichung eines Antrags für das sogenannte Gutschein über die EUIPO-Plattform einlösen und nach der Gewährung des Gutscheins haben Unternehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums Zeit, ihn zu nutzen und einen Antrag auf Erstattung der entstandenen Kosten einzureichen.
Dies ist eine Gelegenheit, die Hürden im Zusammenhang mit den Kosten für den Schutz geistigen Eigentums deutlich zu reduzieren.
Dank des Programms KMU 2024 können Unternehmer mit erheblichen Fördersummen rechnen, die die mit Eintragung von Marken, Industriedesigns und Erlangung von Patenten.
Die maximalen Erstattungsbeträge können bis zu 1.500 Euro für Marken und Geschmacksmuster und 3.500 Euro für Erfindungspatente betragen, Dies stellt für einige Unternehmen eine erhebliche finanzielle Unterstützung dar.
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Beträge einen TEIL der damit verbundenen Kosten darstellen mit der Geltendmachung Ihres Rechts. Im Rahmen des Programms „KMU 2024“ können Sie 75 % der Kosten im Zusammenhang mit der Registrierung von Marken und Geschmacksmustern erstattet bekommen. Bei Erfindungspatenten können Sie mit einer Rückerstattung von 75 % bzw. 50 % der mit der Erlangung europäischer Patente verbundenen Kosten rechnen.
Im Falle der Förderung von Marken und Geschmacksmustern sind dies:
75 % der offiziellen Gebühren inkl. mit Eintragung einer EU-Marke oder eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (Schutz innerhalb der EU)
75 % der offiziellen Gebühren inkl. bei der Registrierung nationaler Marken oder Designs innerhalb der EU (z. B. einer Marke oder eines Industriedesigns in Polen)
50 % der offiziellen Gebühren inkl. bei der Eintragung nationaler oder regionaler Marken oder Designs außerhalb der EU (zum Beispiel einer US-Marke)
Sie können mehrere Marken oder Designs anmelden oder eine Marke und ein Design unter einem Gutschein anmelden.
Zur Finanzierung europäischer Patente:
Der Zuschuss giltnur für UNTERNEHMEN. Dies bedeutet, dass natürliche Personen diese Förderung leider nicht beantragen können.
Somit haben jetzt nur noch Unternehmen, die die Eintragung von Marken, Geschmacksmustern oder Patenten planen, eine große Chance, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und wichtige Unternehmenswerte auf kostengünstige Weise zu schützen.</p >
Um für das Programm in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen die EU-Definition eines KMU erfüllen, was Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter und des Jahresumsatzes bzw. der Bilanzsumme bedeutet. Das Programm ist auf die Bedürfnisse kleinerer Unternehmen zugeschnitten, die häufig die größte Unterstützung im Bereich des geistigen Eigentums benötigen, um am Markt bestehen zu können.
Unternehmen werden anhand der folgenden Werte in Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen eingeteilt:
Um die verfügbaren Mittel optimal zu nutzen, wird empfohlen, dass Sie so bald wie möglich mit dem Bewerbungsprozess beginnen.
Das Programm startete Ende Januar 2024, verfügt jedoch nur über begrenzte Mittel. Endet, wenn das Budget erschöpft ist. Da das Interesse groß ist, lohnt es sich, die Entscheidung, diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen, nicht hinauszuzögern mit Anmeldung einer Marke oder eines Geschmacksmusters oder Patent für eine Erfindung.
Eine Finanzierung ist relativ einfach zu erhalten und später abzuwickeln. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist Folgendes erforderlich:
Aufgrund des oben genannten Um die Abrechnungstermine für die BON nach Erhalt festzulegen, lohnt es sich, zuvor eine Strategie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum zu entwickeln.
Das Verfahren zur Beantragung einer Erstattung von Patenten im Rahmen des KMU-Programms „Ideas Powered for Business“ beginnt mit der Einreichung eines Antrags auf einen Gutschein. Sie können zwischen zwei Gutscheinen wählen: für Schilder und Designs UND für Patente.
Nach Erhalt einer positiven Entscheidung haben die Berechtigten zwei Monate Zeit, ihr Recht beim zuständigen Patentamt anzumelden. An dieser Stelle empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt. Dann im oben genannten Frist müssen Sie einen Antrag auf Rückerstattung der angefallenen Gebühren unter Vorlage eines Zahlungsnachweises einreichen.
Das EUIPO prüft den Antrag auf Einhaltung der Förderbedingungen und zahlt nach positiver Prüfung die Rückerstattung auf das angegebene Bankkonto aus. Detaillierte Bedingungen werden später im Artikel beschrieben.
Gutscheine, die im Rahmen des Programms KMU 2024 vergeben werden, haben eine bestimmte Gültigkeitsdauer, die in der Regel mehrere Monate ab dem Datum der Gewährung beträgt. Nach Erhalt des Gutscheins haben Sie 2 Monate Zeit, Ihren ersten Antrag auf Rückerstattung der angefallenen Gebühren zu stellen. Sollte Ihnen dieser Zeitraum zu kurz sein, können Sie den Gutschein um weitere 2 Monate verlängern.
Nach Ihrem ersten Rückgabeantrag für Marken und Designs haben Sie weitere 6 Monate Zeit, um weitere Rückgabeanfragen zu stellen. Bei Erfindungspatenten haben Sie zusätzlich 12 Monate Zeit.
Wenn der Gutschein abgelaufen ist oder nicht vollständig genutzt wurde, ist eine erneute Beantragung der gleichen Mittel im Rahmen des KMU 2024-Programms nicht möglich. Es ist wichtig, Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums sorgfältig zu planen und die bereitgestellten Mittel effektiv zu verwenden.
Ja. Ein Patentanwalt kann Ihnen eine wichtige Unterstützung bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für die Förderung und deren Abwicklung sowie bei der Durchsetzung Ihres Rechts sein.
Wir laden Sie ein, mit unserem Patentamt zusammenzuarbeiten. Auch im Bereich des geistigen Eigentumsschutzes können Sie auf unsere strategische Beratung zählen. Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten möchten, schreiben Sie an: poczta@patentpolen.de
Die Teilnahme an früheren Ausgaben des Programmsschließt die Möglichkeit einer Bewerbung in den Folgejahren nicht aus. Jede neue Ausgabe ist eine neue Gelegenheit, finanzielle Unterstützung für den Schutz geistiger Eigentumsrechte zu erhalten.
Fazit: Jeder Unternehmer, der die Förderkriterien erfüllt, kann für seine Erfindung (Patent), Marke, Slogan, Grafik (Marke) oder Produktdesign (Industriedesign) Patentschutz beantragen. .< /p>
Wir ermutigen Unternehmer, die ihre Projekte noch nie zuvor geschützt haben und/oder diese Finanzierung nicht beantragt haben, sich für den Schutz zu entscheiden und diese Möglichkeit zu nutzen.
Das EUIPO-Zuschussprogrammsieht keine Erstattung für Rechte des geistigen Eigentums vor, die bereits registriert oder zum Schutz angemeldet wurden bevor Sie einen Gutschein erhalten. Eine Förderung ist nur für Neuanträge möglich, die nach der Vergabe des Gutscheins eingereicht werden und so neue Initiativen zum Schutz des geistigen Eigentums fördern.
Es gibt nur zwei Fördergutscheine im Programm. Eine für Marken und gewerbliche Muster und die andere (unabhängig) für Patente für Erfindungen. Eine gesonderte Beantragung eines Gutscheins für Schilder und Motive ist leider nicht möglich.
Sie können also den ersten Gutschein (Zeichen + Designs) separat erwerben und dann beispielsweise in einem Monat den zweiten Gutschein (Patente) beantragen.
Es ist jedoch zu beachten, dass mit einem Gutschein mehrere Marken/Designs eingereicht werden können.
Wenn die Anmeldung einer Marke, eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters oder eines Patents für eine Erfindung nicht erfolgreich ist, können Sie dennoch eine Rückerstattung der förderfähigen Kosten beantragen, die im Rahmen des Anmeldeverfahrens entstanden sind.
Es ist wichtig, den Prozess zu befolgen und eine Rückerstattung gemäß den Bedingungen des Programms zu beantragen, damit Sie Ihre Investition auch bei einem Scheitern teilweise zurückerhalten können.
Die Wartezeit für eine Rückerstattung durch das EUIPO kann variieren, der Vorgang dauert jedoch in der Regel mehrere Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren vollständigen Rückerstattungsantrag einreichen. Das EUIPO ist bestrebt, diesen Prozess so effizient und schnell wie möglich zu gestalten, damit Unternehmer einen Teil der entstandenen Kosten schnell erstatten können.
Manchmal sind jedoch zusätzliche Erläuterungen erforderlich, die den gesamten Prozess in die Länge ziehen können. Normalerweise dauert die Rücksendung 30 Tage.
Wenn Sie sich für diesen Zuschuss interessieren, nehmen Sie am besten die Hilfe einer Patentanwaltskanzlei in Anspruch, die sich mit diesem Zuschuss gut auskennt. Ein professioneller Anwalt hilft Ihnen bei der Entwicklung einer Strategie zum Schutz Ihres geistigen Eigentums und unterstützt Sie bei Zuschüssen und Einreichungen.
Da wir vielen unserer Mandanten in den Ausgaben 2022 und 2023 geholfen haben, laden wir Sie herzlich ein, unsere Anwaltskanzlei über das Formular auf unserer Website oder per E-Mail zu kontaktieren : poczta@patentpolen.de
Wenn Sie selbstständig handeln möchten, suchen Sie auf der Website des EUIPO nach Informationen zur Anmeldung und befolgen Sie die Anweisungen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Zulassungskriterien kennen, die erforderlichen Dokumente zusammentragen, eine Strategie zum Schutz Ihres geistigen Eigentums entwickeln und Ihre Aktivitäten so planen, dass Sie die verfügbaren Mittel optimal nutzen. Eine gründliche Vorbereitung und das Verständnis des Prozesses sind entscheidend für die erfolgreiche Nutzung des Förderprogramms.