Erfindungsschutz

Schutz von Erfindungen/Gebrauchsmustern durch einen Patentanwalt

Wenn Sie über eine Designlösung, Herstellungsmethode, ein Rezept, einen technologischen Prozess, eine Konstruktionsmethode oder eine Verwendungsmethode verfügen, die noch nicht veröffentlicht wurde, denken Sie daran, dass Sie diese als Erfindung schützen können oder Gebrauchsmuster(Gebrauchsmuster = nur generische Lösungen) beim Patentamt der Republik Polen, dem Europäischen Patentamt oder einem anderen ausgewählten nationalen Patentamt!

Das Patentamt erteilt einPatent für eine Erfindung für eine Lösung, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und für die gewerbliche Nutzung geeignet ist. Dieser Schutz gewährt Ihnen dasausschließliche Recht, diese Lösung kommerziell oder beruflichim gesamten Gebiet des Landes zu nutzen, in dem der Schutz gewährt wurde . Ein Patent für eine Erfindung ist auch die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Rechtsverletzern, die mit Ihrer Idee kein Geld verdienen können.

Wenn Sie Ihre Lösung schützen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Büro. Unsere Patentanwälte stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Anmeldung Ihrer Erfindung oder Ihres Gebrauchsmusters zur Seite. Vor Beginn der Anmeldung erhalten Sie von uns alle Informationen und können etwaige Zweifel am Patentschutz ausräumen, auch bei Beratungsgesprächen in unserer Kanzlei oder online.

Schutz von Erfindungen/Gebrauchsmustern in unserem Patentamt

Denken Sie daran, dass wir, obwohl wir aus Rzeszów stammen, weltweit tätig sind. Wir arbeiten mit Kunden aus ganz Polen zusammen und betreuen auch ausländische Kunden. Die Arbeit findet hauptsächlich online statt.

  1. Anfrage zum Schutz einer Erfindung / eines Gebrauchsmusters

Wenn Sie uns eine Anfrage bezüglich einer Erfindungs- (Gebrauchsmuster-)Anmeldung senden, stellen wir Ihnen alle Informationen zu den Anmeldekosten zur Verfügung und bitten Sie, den für die Bewertung erforderlichen Mindestbetrag anzugeben.

  1. Vorläufige Patentfähigkeitsprüfung

Bevor Sie Ihre Erfindung (Gebrauchsmuster) anmelden, empfehlen wir Ihnen, zu recherchieren, ob Ihre Erfindung (Gebrauchsmuster) patentierbar ist. Tun Sie dies also nicht Setzen Sie sich den Kosten der weiteren Bearbeitung der Erfindungsanmeldung aus.

  1. Technische Zeichnungen einzureichen

Wir werden Sie bitten, die erforderlichen technischen Zeichnungen Ihrer Lösung bereitzustellen. Wenn Sie diese nicht haben, erstellen unsere Ingenieure sie für Sie.

  1. Erfindungs-(Gebrauchsmuster-)Anmeldung

Bei der Erstellung der Dokumentation für Ihre Lösung stimmen wir deren Inhalt ständig mit den Lösungsautoren ab. Nach der endgültigen Genehmigung leiten wir die Unterlagen an das ausgewählte Patentamt weiter.

  1. Offizielle Gebühren

Zusammen mit den Anmeldeunterlagen stellen wir Ihnen ausführliche Anweisungen zur Zahlung offizieller Gebühren zur Verfügung, damit Sie nicht Opfer von Betrügern werden, die sich als Patentamt ausgeben.

  1. Inspektion des Standes der Technik des Büros

Jedes nationale Amt führt etwa innerhalb des 12. Monats seine eigene Recherche durch und legt seinen Bericht dem Antragsteller vor. Auf dieser Grundlage können Sie die weiteren Erfolgsaussichten Ihrer Erfindungs-(Gebrauchsmuster-)Anmeldung abschätzen.

  1. Benachrichtigung, Benachrichtigung, Büroaktion

Nach Prüfung des Standes der Technik beginnt das Amt mit der inhaltlichen Prüfung Ihrer Lösung und versendet bei Feststellung von Ungenauigkeiten ein Schreiben mit festgesetztem Termin für die Einreichung der Antwort unter Androhung der Einstellung des Verfahrens. Nachdem Sie sich entschieden haben, eine Antwort einzureichen, bereiten unsere Anwälte eine solche Antwort vor und reichen sie beim Büro ein.

  1. Entscheidung über die Gewährung von Schutz für die Erfindung (Gebrauchsmuster)

Das Amt hat einen Beschluss zur Erteilung eines Patents für die Erfindung Ihrer Lösung erlassen. Sie müssen daher innerhalb von 3 Monaten die entsprechenden offiziellen Gebühren und nach einigen Monaten das Patentdokument bezahlen wird zur Verfügung gestellt.

  1. Pflege der Benachrichtigung

Denken Sie daran, jedes Jahr die offiziellen Gebühren zu zahlen, damit Ihr Patent für die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Jahre (ab dem Anmeldetag) in Kraft bleibt.

Erfindungsschutz und Gebrauchsmusterschutz

Ein Gebrauchsmuster muss im Gegensatz zu einer Erfindung nicht nicht offensichtlich sein, d. h. ein Gebrauchsmuster kann sich offensichtlich aus dem Stand der Technik ergeben, ein Gebrauchsmuster schützt jedoch nur eine konkrete Lösung.

Sollte der Sachverständige des Amtes Einwände gegen die Offensichtlichkeit Ihrer Erfindung erhoben haben, können Sie diese unter Beibehaltung des ursprünglichen Anmeldedatums in ein Gebrauchsmuster umwandeln.

Denken Sie jedoch daran, dass unsere Befürworter vor Beginn der Arbeiten mit Ihnen die Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Lösung besprechen werden!