Wenn Sie den Namen Ihres Unternehmens, den Namen eines Produkts oder das in Ihrem Unternehmen verwendete Signet schützen möchten, ist die ideale Schutzform eine Marke</strong >. Eine Marke wird zur Kennzeichnung der von Ihrem Unternehmen angebotenen Waren und Dienstleistungen verwendet.
Gemäß der Definition im Gesetz vom 30. Juni 2000. Gewerblicher Rechtsschutz: Marke kann jedes Zeichen sein, das es ermöglicht, die Waren eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden und zu kennzeichnen Marken im Markenregister so darzustellen, dass der Gegenstand des gewährten Schutzes klar und deutlich erkennbar ist. Eine Marke kann insbesondere ein Wort, einschließlich eines Namens, eine Zeichnung, ein Buchstabe, eine Zahl, eine Farbe, eine Raumform, einschließlich der Form der Ware oder Verpackung, sowie ein Ton sein.[1]
Eingetragene Marke ist eine Art Unternehmensprivileg, das das ausschließliche Recht zur Nutzung der Marke in Bezug auf eingetragene Waren und Dienstleistungen gewährt. Mit der Markenregistrierung können Sie daneben das Symbol ® platzieren, das auf eine geschützte Marke hinweist.
Wenn Sie Ihr Logo, Ihren Firmennamen, Ihren Produkt- oder Dienstleistungsnamen schützen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Büro. Unsere Patentanwälte stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Schutz Ihrer Marke zur Seite, von der Beratung zur Möglichkeit des Schutzes eines bestimmten Namens/einer bestimmten Grafik über die Auswahl eines Gebiets, die Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, die Überwachung der Gebühren bis hin zur Beratung der Schutz Ihrer Rechte und Verletzungen von Marken durch andere Unternehmen. Unsere Sprecher unterstützen Sie beim Aufbau Ihrer Marke.
[1] U S T AWA vom 30. Juni 2000, Gewerbliches Eigentumsrecht ( Journal der Gesetze von 2001, Nr. 49, Punkt 508).
Denken Sie daran, dass wir, obwohl wir aus Rzeszów stammen, weltweit tätig sind. Wir arbeiten mit Kunden aus ganz Polen zusammen und betreuen auch ausländische Kunden. Die Arbeit findet hauptsächlich online statt.
Wenn Sie uns eine Anfrage bezüglich einer Markenanmeldung senden, stellen wir Ihnen alle Informationen zu den Anmeldekosten, der Bestimmung des Schutzgebiets und der Schutzform des ausgewählten Namens zur Verfügung.
Bevor Sie eine Markenanmeldung einreichen, empfehlen wir Ihnen, eine Recherche durchzuführen, um festzustellen, ob Ihre Marke (oder eine ähnliche Marke) nicht bereits zuvor von einer anderen juristischen Person angemeldet wurde um das Risiko von Einsprüchen gegen Ihre Registrierung zu vermeiden.
Nach positiven Prüfungen erstellen wir ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Marke und konsultieren deren Inhalt vor der Anmeldung.
Nach Annahme des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und Erhalt der Vollmacht melden wir die Marke in dem von Ihnen gewählten Gebiet an.
Zusammen mit den Anmeldeunterlagen stellen wir Ihnen ausführliche Anweisungen zur Zahlung offizieller Gebühren zur Verfügung, damit Sie nicht Opfer von Betrügern werden, die sich als Patentamt ausgeben.
Je nach ausgewähltem Gebiet verläuft die Markenanmeldung in jedem Amt unterschiedlich – wir erklären Ihnen gerne alles im Rahmen unserer Zusammenarbeit.
Unser Büro bietetDienstleistungen für Marken, einschließlich eingetragener Marken. Dabei handelt es sich um Erinnerungen an das bevorstehende Ende der Schutzfrist und die Markenüberwachung.
Der Markenschutz dauert 10 Jahre ab dem Datum der Einreichung des Markenschutzantrags beim ausgewählten Amt und vor Ablauf dieses Zeitraums müssen entsprechende amtliche Gebühren entrichtet werden. Damit die Marke nicht nur 10 Jahre lang in Kraft bleibt, bietet unsere Kanzlei einen Erinnerungsservice über die ablaufende Schutzfrist an.
Im Gegenzug ermöglicht Ihnen der Markenüberwachungsdienst die vollständige Kontrolle über neue, eingetragene Marken, die möglicherweise Ihre eingetragene Marke verletzen.